Insbesondere bestehen kaum, zumindest keine gewichtigen, Indizien, die eine bestimmte andere Beurteilung des Ablaufs aufdrängen würden, ohne dass gleichzeitig unüberwindliche Zweifel daran verblieben, dass sich die Geschehnisse doch anders zugetragen haben könnten. Demnach ist zugunsten des Beschuldigten davon auszugehen, dass er bereits um 12.30 Uhr oder kurz danach im Tiefenauquartier eintraf und danach nicht mehr mit dem Auto fuhr.