Insgesamt kommt die Kammer damit zum Schluss, dass das vom Beschuldigten geschilderte Szenario, dass er längere Zeit vor Ort war und erst viel später den Pannendienst avisierte – wenn auch nicht sehr wahrscheinlich – so doch praktisch möglich war und durch die vorhandenen Beweismittel nicht mit genügender Sicherheit widerlegt werden kann. Insbesondere bestehen kaum, zumindest keine gewichtigen, Indizien, die eine bestimmte andere Beurteilung des Ablaufs aufdrängen würden, ohne dass gleichzeitig unüberwindliche Zweifel daran verblieben, dass sich die Geschehnisse doch anders zugetragen haben könnten.