12.2 Zur Frage, wann der Beschuldigte in Bern eintraf Einziger zeitlicher Anknüpfungspunkt für die Chronologie der Ereignisse, bevor der Beschuldigte am späten Nachmittag des 20. April 2014 den Pannendienst respektive seine Versicherung wegen des defekten Pneus anrief, ist zunächst, dass der Beschuldigte um ca. 11.00 Uhr bei seinem Freund in Luzern losfuhr. Rechnet man dem – wie es die Vorinstanz ermittelt hat (pag.