Hinzu kommt, dass der Beschuldigte den Polizisten bei der Anhaltung angab, zwischen Luzern und Bern Pausen gemacht zu haben, während derer er ebenfalls weiter getrunken hat. Das Gericht geht davon aus, dass der Beschuldigte mit ca. 3.28 Promille in Bern seinen Reifen kaputt fuhr und danach seine Versicherung anrief. Die Reifenpanne und der Anruf erfolgten kurz nach dem Eintreffen des Beschuldigten in Bern.