Dennoch erachtete sie (pag. 408, S. 30 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) [d]as Szenario, wonach A.________ zunächst zwischen drei und vier Stunden in einem Wohnquartier gestanden und aus Frust über den misslungenen Reifenwechsel sturzhaft Alkohol getrunken haben will, um danach in betrunkenem Zustand den Pannendienst zu informieren, damit dieser das Rad wechselt, wobei er selbst das Auto in der Folge hätte stehen lassen, […] zwar theoretisch [für] möglich, aber absolut wirklichkeitsfremd und abwegig. Warum sollte jemand 3-4 Stunden warten mit der Avisierung des Pannendienstes? Um dann das Auto am Ende trotzdem stehen zu lassen?