7. Vorwurf gemäss Anklageschrift In der Anklageschrift vom 4. November 2015 wird dem Beschuldigen eine Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Fahren in fahrunfähigem Zustand (Fahren in angetrunkenem Zustand, qualifizierte Blutalkoholkonzentration), begangen am 20. April 2014 auf der Strecke C.________/AG bis Bern durch folgendes Tatvorgehen zur Last gelegt (pag. 299):