Einleuchtend ist, dass die Polizei den Beschuldigten erst einmal fragt, ob er der Fahrer des Fahrzeugs sei und sich ein Bild der Situation macht. Dies muss sie formlos tun können, alles andere wäre realitätsfremd, kann man von der Polizei doch nicht erwarten, vor dem Verschaffen des Überblickes als erstes eine Rechtsbelehrung vorzulesen und sodann alles weitere in einem Protokoll festzuhalten. In dem Moment aber, als der Beschuldigte in Verdacht stand, alkoholisiert ein Fahrzeug gelenkt zu haben, hätte er belehrt werden müssen.