6. Zur Verwertbarkeit der Aussagen anlässlich der Anhaltung Im Anzeigenrapport vom 7. Mai 2014 (pag. 2 ff.) wurden die Aussagen des Beschuldigten unter dem Titel «Mündliche Aussagen von Herr A.________ vor Ort» kurz zusammengefasst. Es stellt sich somit die Frage, ob die informelle Befragung, welche die beiden ausgerückten Polizisten mit dem Beschuldigten geführt haben, und welche schliesslich im Anzeigenrapport in die Kurzzusammenfassung Eingang gefunden hat, gerichtsverwertbar ist.