3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden durch die Kammer aktuelle Auszüge aus dem Strafregister (datierend vom 12. Dezember 2016, pag. 536) und aus dem eidgenössischen Administrativmassnahmen-Register (ADMAS-Auszug, datierend vom 21. November 2016, pag. 530) sowie ein aktueller Leumundsbericht samt Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 2. und 3. Dezember 2016, pag. 532 ff.) eingeholt. 4. Anträge der Parteien In seiner Berufungsbegründung vom 14. November 2016 stellte der Beschuldigte den Antrag (pag. 521, Hervorhebungen im Original) Herr A.________ vgt. sei freizusprechen