SR 817.022.15], die bei Hanfsamenöl einen Grenzwert von 20 mg/kg THC bzw. 0.00002 und 0.005% THC bestimmt; Merkblatt «Produkte mit Cannabidiol» des Bundesamts für Gesundheit BAG, des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, des Bundesamts für Landwirtschaft BLW sowie swissmedic vom 27.2.2017, https://www.swissmedic.ch/aktuell/00673/ 03778/index.html, letztmals besucht 10.7.2017; FINGERHUTH/SCHLEGEL/JUCKER, BetmG Kommentar, 3. Aufl. 2016, N. 26 zu Art. 8). Eine Überführung in einen legalen Stoff ist nach Überzeugung der Kammer damit nicht möglich.