– sowohl die Zulassung von Produzenten, die Etikettierung wie auch die Vermehrung des Saatguts ist strikte reglementiert. Besonders zu beachten ist hierbei beispielsweise der je nach Hanfsorte minimale Isolationsabstand der Felder von 20 bis 5000 Metern, um unerwünschte Fremdbestäubung der Hanfpflanzen zu vermeiden [Anhang 3, Kapitel D, Ziff. 3.3] sowie die strengen Regelungen zur Einhaltung der minimalen Sortenreinheit [Anhang 4, Kapitel D, Ziff.