Verzeichnis d BetmVV-EDI dürfen Cannabissamen für Cannabispflanzen mit einem THC-Gehalt von über 1.0% weder angebaut, eingeführt, hergestellt noch in Verkehr gebracht werden. Art. 4 BetmVV-EDI nimmt allerdings die Cannabissamen nach Anhang 4 der Sor- tenkatalog-Verordnung und dem gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten der Europäischen Union explizit von den Bestimmungen der kontrollierten Substanzen aus.