Das Saatgut der Sorte «Fedora 17» unterliege nicht den Bestimmungen für kontrollierte Substanzen und gemäss Art. 2a und 7 BetmG auch nicht dem BetmG. Es gebe keinen Nachweis dafür, dass aus den fraglichen Samen wiederum Pflanzen mit einem THC-Gehalt von über 1.0% wachsen würden. Hanfsamen seien nach