d BetmG darstellen. Durch die vorinstanzliche Auflage, die Samen nicht in die Erde oder in ein anderes Substrat verbringen zu dürfen, werde ausgeschlossen, dass die beschlagnahmten Hanfsamen für Hanfpflanzen mit einem THC- Gehalt von mindestens 1.0% benutzt würden. Aufgrund der extrem geringen Überschreitung von 0.8% (konsumierbares Haschisch weise einen THC-Wert von 5 bis 20% auf) und der Tatsache, dass es sich bei der Sorte «Fedora 17» um Industriehanf handle, welcher nicht für Rauschzwecke geeignet sei, sei von einer Einziehung auch unter diesem Aspekt abzusehen. Ferner seien die Voraussetzungen von Art.