11 dora 17» sei im fraglichen Sortenkatalog der EU enthalten. Damit handle es sich um eine zugelassene Sorte, deren Saatgut keiner Verkehrsbeschränkungen unterliege. Die Sorte «Fedora17» weise standardmässig einen Gesamt-THC-Gehalt von unter 0.2% auf. Warum der vom IRM ermittelte Wert dennoch die Grenze von 1.0% überschritten habe, sei nicht im Handeln der Beschuldigten zu finden. Eventuell liege das an der Witterung, an anderen nicht von den Beschuldigten beherrschbaren Einflüssen oder an der konkreten THC-Analyse.