Der gemeinsame Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten der Europäischen Union enthalte amtlich zugelassene Sorten, deren Saatgut keinen Verkehrsbeschränkungen unterliege. Durch das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen gelte der gemeinsame Sortenkatalog auch für die Schweiz. Cannabissamen nach dem gemeinsamen Sortenkatalog seien damit ausdrücklich von der Kontrolle ausgenommen (Art. 4 BetmVV-EDI). Die Sorte «Fe-