_ führte am 23.12.2016 hingegen aus, vorab sei betreffend Probeentnahmen des IRM zu bemerken, dass bestimmte Pflanzenteile (Blüten, Blätter in der Nähe der Blüten) typischerweise einen höheren THC-Gehalt aufweisen würden als die anderen Pflanzenteile. Man habe wohl hauptsächlich den Blütenstand und nicht die gesamte Pflanze analysiert. Das Resultat mit einem THC-Wert von 1.8% beziehe sich mithin nur auf den Blütenstand. Der durchschnittliche THC-Wert sei unbekannt (pag. 317 f.). Der gemeinsame Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten der Europäischen Union enthalte amtlich zugelassene Sorten, deren Saatgut keinen Verkehrsbeschränkungen unterliege.