10 gelassenen Sorten, deren Saatgut grundsätzlich keinen Verkehrsbeschränkungen unterliege. Gemäss dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 21.6.1999 (SR 0.916.026.81) enthalte der Katalog auch die schweizerischen Sorten, die die Anforderungen erfüllen würden. Im gemeinsamen Sortenkatalog mit der EU sei die in der Schweiz amtlich zugelassene Hanfsorte «Fedora 17» mit einem THC-Gehalt von unter 0.3% aufgeführt.