301 f.). Es seien allerdings sämtliche Erzeugnisse, die auf der Grundlage von Cannabis mit einem THC-Gehalt von über 1.0% erstellt worden seien, unabhängig von ihrem eigenen THC-Gehalt als verbotene Betäubungsmittel zu qualifizieren. Dazu würden auch ätherische Öle gehören, die einen THC-Gehalt von über 1.0% hätten (Urteile des Bundesgerichts 6B_166/2014 vom 17.7.2014 E. 3; 6B_1175/2014 vom 24.7.2015 E. 1.3.1; pag. 301 f.). Im Urteil 1B_294/2012 vom 13.8.2012 habe das Bundesgericht festgehalten, der gemeinsame Sortenkatalog der EU enthalte die in den Mitgliedstaaten amtlich zu-