Der daraus erwachsene Hanf hat sodann gemäss der Analyse des IRM Bern einen THC-Gehalt von 1.8 % erreicht. Dass es sich beim Saatgut um solches der Sorte Fedora 17 handelt, können die eingereichten Lieferscheine zwar nicht objektiv beweisen, doch erscheinen sie in Verbindung mit den Aussagen von C.________ derart glaubhaft, dass das Gericht bei seiner Beurteilung davon ausgeht und auf weitergehende kostenintensive Untersuchungen verzichtete. Die Absicht war es, die Samen zu ernten und zu trocknen und anschliessend zu verölen oder zu schälen.