231, S. 8 der erstinstanzlichen Entscheidbegründung; pag. 3, 8 ff.; Urteil des Bundesgerichts 6B_1113/2013 vom 30.6.2014 E. 3.4). Die Kammer ist folglich an die Feststellung, die Hanfpflanzen hätten einen THC- Gehalt von 1.8% aufgewiesen, gebunden. Die Beweisanträge der Verteidigung sind abzuweisen. 4. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft stellte mit Berufungsbegründung vom 23.11.2016 die folgenden Anträge (pag. 300): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 26. April 2016 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als