346 f.). 3.3 Ausführungen der Kammer Die Verteidigung verkennt in ihrer Argumentation zwecks Begründung der Beweisanträge, dass der Urteilspunkt betreffend A.________ und C.________ in Rechtskraft erwachsen ist (was die Verteidigung denn auch selbst bestätigte, vgl. Eingabe vom 24.10.2016, pag. 289). Die Vorinstanz stellte rechtskräftig fest, dass A.________ und C.________ gemeinsam Hanf anbauten und daraus Hanfpflanzen mit einem THC-Gehalt von 1.8% wuchsen.