5 Zum Antrag auf Auswertung der Rückstellproben führte die Generalstaatsanwaltschaft aus, die Polizei und das IRM hätten die Richtlinien zur Auswertung der Proben eingehalten. Sie hätten am 2.10.2015 auf zwei Hanffeldern je 30 Proben in den Diagonalen entnommen und die Hanfpflanzen entsprechend der Richtlinie geschnitten und in Papiersäcken sichergestellt (pag. 3; pag. 10 f.). Daraufhin habe das IRM die Auswertung vorgenommen (pag.