Zu diesen Umständen seien C.________ und G.________ zu befragen und die Strafakten betreffend G.________ zu edieren (pag. 327 f.). 3.2 Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Schreiben vom 8.2.2017, die Beweisanträge seien abzuweisen (pag. 345 ff.).