_ sei diesbezüglich zu befragen und die Kammer habe ein biologisches Gutachten einzuholen (pag. 327). Der Beschuldigte C.________ habe selber die Erfahrung gemacht, der THC-Gehalt sei bei Pflanzen variabel. Bei einer Beprobung des Hanfs, welcher G.________ in dessen Auftrag angebaut habe, sei im Jahr 2015 ein THC-Gehalt von 2.2% bis 2.6% festgestellt worden. Im Folgejahr habe der THC-Gehalt jedoch deutlich unter 1.0% gelegen, obwohl das gleiche Saatgut verwendet worden sei. Zu diesen Umständen seien C.________ und G.________ zu befragen und die Strafakten betreffend G.________ zu edieren (pag.