Daher dränge sich eine neue Auswertung der entsprechenden Rückstellprobe auf, um zu überprüfen, ob die Überschreitung des Grenzwertes nicht auf einem Messfehler oder Zufall beruhe (pag. 326). Es sei nicht klar, ob die beschlagnahmten bzw. die daraus gewonnenen Samen tatsächlich von Hanfpflanzen stammen würden, welche einen THC-Gehalt von über 1.0% aufweisen würden. Prof. Dr. H.________ habe bestätigt, der THC-Gehalt sei bei Hanfpflanzen variabel und könne aufgrund der geologischen Umstände und der Witterung stark variieren. Prof. Dr. H.________ sei diesbezüglich zu befragen und die Kammer habe ein biologisches Gutachten einzuholen (pag.