_, als Partei; 5. Die Einholung der Rückstellproben; 6. Die Einholung eines biologischen Gutachtens zur Frage, ob Hanfsamen erfahrungsgemäss zu Pflanzen mit ähnlichem THC-Gehalt keimen. Ferner reichte Rechtsanwalt D.________ mit gleicher Eingabe die Richtlinien SGRM für die Probenahme und –aufarbeitung von Hanfpflanzen (pag. 332 ff.) sowie die E-Mail Korrespondenz mit Prof. Dr. H.________ vom 1. bzw. 11.1.2017 (pag. 338) zu den Akten. Zur Begründung seiner Beweisanträge führte Rechtsanwalt D._____