_ zu den Akten. Sie gab ferner ihr Einverständnis zur Durchführung des schriftlichen Verfahrens bekannt (pag. 278 f.). Mit Verfügung vom 3.10.2016 wurden die amtlichen Verteidiger aufgefordert, innert Frist mitzuteilen, ob die Beschuldigten an den Anschlussberufungen festhalten würden. Sollte dies der Fall sein, wurden sie aufgefordert, innert gleicher Frist zum Nichteintretensantrag der Generalstaatsanwaltschaft Stellung zu nehmen (pag. 281 f.). Rechtsanwältin B.________ teilte mit Schreiben vom 17.10.2016 mit, A.________ halte nicht an der Anschlussberufung vom 18.7.2016 fest (pag. 287).