Rechtsanwalt D.________ führte ferner aus, mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens einverstanden zu sein (pag. 264). A.________ bezeichnete innert Frist keinen Anwalt / keine Anwältin, weshalb mit Verfügung vom 8.9.2016 Rechtsanwältin B.________ ernannt wurde. Sowohl A.________ als auch Rechtsanwältin B.________ wurden aufgefordert, innert Frist ihr Einverständnis unterschriftlich zu bestätigen. Mit gleicher Verfügung wurde Rechtsanwalt D.________ als amtlicher Verteidiger von C.________ eingesetzt (pag. 267 f.). Rechtsanwältin B.________ reichte mit Schreiben vom 29.9.2016 die schriftliche Einverständniserklärung der Mandatsübernahme von ihr und A.________ zu den Akten.