2 folgend die Beschuldigten) die oberinstanzlichen Verfahrenskosten anteilsmässig aufzuerlegen (pag. 247 f.). C.________ erklärte am 18.7.2016 die Anschlussberufung. Die Eingabe vom 18.7.2016 wurde einzig von C.________ unterschrieben, der angab, die Interessen von A.________ ebenfalls zu wahren. Er beantragte, das Urteil der Vorinstanz sei im vollen Umfang als rechtskräftig zu erklären (pag.