1. Die mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 02.10.2015 beschlagnahmten Hanfpflanzen (vermutlich beim IRM Bern) werden vernichtet. 2. Die mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 02.10.2015 beschlagnahmten Hanfsamen werden A.________ und C.________ herausgegeben, unter Auflage, dass sie einzig der F.________ zugefügt oder zu geschälten Hanfnüssen verarbeitet werden dürfen. Die Hanfsamen dürfen nicht in die Erde oder in ein anderes Substrat, das die Keimung der Samen ermöglicht, verbracht werden. 3. Wird eine schriftliche Urteilsbegründung notwendig, so kostet diese CHF 800.00.