verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 250.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 100.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 1 Tag festgesetzt. 3. Zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 2‘200.00. 4. Zu den anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 600.00. II. B.________ wird schuldig erklärt: