_ ist eine bedingte Geldstrafe mit einer Verbindungsbusse von 20% angezeigt. Bei B.________ beträgt die Tagessatzhöhe allerdings CHF 60.00 (monatliches Einkommen CHF 2‘265.00, abzüglich 20% Pauschalabzug, ausmachend CHF 1‘812.00, dividiert durch 30; vgl. pag. 22). Eine Erhöhung der erstinstanzlichen Strafe auf 8 Tagessätze Geldstrafe zu CHF 60.00 (ausmachend CHF 480.00), der Verbindungsbusse auf CHF 120.00 und der Ersatzfreiheitsstrafe auf 2 Tage würde auch vorliegend dem Verbot der reformatio in peius widersprechen.