14 scheidbegründung). Die Beschuldigte ist nicht vorbestraft (pag. 158) und hat sich während dem laufenden Strafverfahren nichts zu Schulden kommen lassen. Es bleibt mithin auch nach Berücksichtigung der Täterkomponenten grundsätzlich bei einer Strafe von 10 Strafeinheiten. 14.4 Konkrete Strafe Es kann im Wesentlichen auf die Ausführungen zu A.________ unter Ziff. 13.4 hiervor verwiesen werden. Auch bei der Beschuldigten B.________ ist eine bedingte Geldstrafe mit einer Verbindungsbusse von 20% angezeigt.