das Tatverschulden im leichten Bereich. Es ist von einer Strafe von 10 Strafeinheiten auszugehen 14.3 Täterkomponenten Auch das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse der Beschuldigten B.________ sind neutral zu werten (vgl. pag. 209, S. 19 der erstinstanzlichen Ent-