13 In Bezug auf die theoretischen Ausführungen zur Tagessatzhöhe, zum bedingten Vollzug und zur Verbindungsbusse kann auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 210 f., S. 20 f. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung). In Übereinstimmung mit den Ausführungen der Vorinstanz (pag.