_ darauf hinwies, dass sie über so viele Unwahrheiten und Boshaftigkeiten entsetzt sei (pag. 179). Das zerrüttete Verhältnis zwischen den Parteien ist damit erstellt und wird auch von keiner Partei ernsthaft in Abrede gestellt. Unter diesen Umständen erstaunt nicht, dass die Beschuldigten die Gelegenheit ergriffen, als der Strafkläger den Schlüssel an seinem Kellerabteil hatte stecken lassen und Nachschau hielten, sei es, um zu schauen, ob der Strafkläger erneut eine Hanfanlage installiert hatte, um die Neugierde zu stillen oder aus einem weiteren, unbekannten Grund.