9 weit in den Raum eingedrungen sind. Mit Hilfe der Lampe hätte es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gereicht, in den Raum zu leuchten oder zumindest nur wenige Schritte in den Keller hineinzugehen. Der Videoaufnahme ist deutlich zu entnehmen, dass das Interesse der beiden Beschuldigten auf die gegenüberliegende Wand und den daran befindlichen Gegenstand gerichtet war. Dies gaben die Beschuldigten denn auch zu.