169, Z. 39 f.). In diesem Zusammenhang ist das Video vom 19.4.2014 aufschlussreich, bei welchem das Betreten der beiden Beschuldigten in den Bastelraum des Strafklägers aufgezeichnet wurde (vgl. pag. 6): Bei Beginn der Aufnahme befindet sich A.________ mit einem Lämpchen in der Hand bereits im Bastelraum des Strafklägers. Ihre Hausschuhe hat sie vor dem Bastelraum gelassen. Sie trägt lediglich Socken an ihren Füssen. Ihr Blick ist gegen die Wand (gegenüber der Tür) gerichtet. Sie zeigt auf diese Wand und spricht, woraufhin auch B.________ den Bastelraum betritt (bis etwa in die Mitte des Raums). Danach geht B.________ wieder raus und A.________ folgt ihr. Bevor A.___