8 wäre naheliegend, dass sie zumindest noch weiter nach der Ursache des Knalls geforscht oder allenfalls die Polizei avisiert hätten. Zwar wurde die Verwaltung der Liegenschaft durch B.________ ungefähr im April 2014 informiert, dass es einen Knall gegeben habe und die Beschuldigten daher in den Bastelraum des Strafklägers eingedrungen seien (pag. 84). Dies ist allerdings keine ernsthafte Bemühung, die Ursache des Knalls zu eruieren, sondern diente wohl dazu, die Verwaltung über das Betreten des Bastelraums in Kenntnis zu setzen. Dem Wortlaut des Schreibens kommt lediglich ein informativer Charakter zu.