_ (und teilweise auch A.________, welche den zweiten Knall in der Hauptverhandlung erst auf Nachfrage hin erwähnte) nicht an den zweiten Knall erinnern konnte bzw. diesen jeweils erst auf Nachfrage hin erwähnte. Denn eben dieser zweite Knall soll gemäss A.________ aus dem Kellerabteil des Strafklägers gekommen und damit der eigentliche Grund gewesen sein, weshalb man gerade in dieses Kellerabteil eingedrungen ist. B.________ sprach an der Hauptverhandlung davon, es könne sein, dass es noch einen abgeschwächten [Knall] gegeben habe, aber das wisse sie nicht mehr (pag. 163, Z. 11 f.). Die unerklärlichen Widersprüche A.________s und B.________