13, Z. 23 f.). Von einem zweiten Knall ist in dieser Einvernahme keine Rede. Auch bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme erwähnte B.________ keinen zweiten Knall. Erst als der Staatsanwalt nachfragte, ob sie noch einen weiteren Knall gehört habe, meinte sie, dass sie noch so etwas leichtes, normales, aber keinen richtigen Knall gehört habe. Sie seien während diesem Knall im Veloraum gewesen. Sie wisse nicht, woher dieser Knall gekommen sei. Aus den Wohnungen höre man solche Geräusche, daran habe man sich gewöhnt (pag. 54, Z. 88 ff.).