Bei der nächsten Einvernahme führte sie aus, dass sie beim zweiten Knall zirka 4 bis 5 Meter vom Kellerraum von Herrn D.________ entfernt gewesen seien. Die Zwischentür vor dem Kellerraum sei geschlossen und sie seien noch davor gewesen (pag. 47, Z. 44 ff.). Sie erklärte zudem, dass nach dieser Zwischentür links die Kellerabteile (pro Wohnung 1 Abteil), ein Luftschutzraum und rechts hinter der Türe der Bastelraum von Herrn D.________ seien (pag. 47, Z. 48 ff.). Aufgrund dieser Verhältnisse (zahlreiche Kellerabteile hinter der Tür, vgl. auch Plan pag. 113) und dem angeblichen Standort der Beschuldigten noch vor der Zwischentür erstaunt