8. Ausführungen der Verteidigung Die Verteidigung bringt im Wesentlichen zusammengefasst vor, dass die beiden Beschuldigten im selben Mehrfamilienhaus leben würden. Sie sähen sich fast täglich und daher sei es auch normal, dass sie sich über das Ereignis vom 19.4.2014 mehrmals unterhalten hätten. Es sei – aufgrund der langen Dauer des Verfahrens – nicht zu vermeiden, dass sich die Beschuldigten nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern könnten und sich unbewusst auch von den gemachten Aussagen der jeweils anderen Beschuldigten beeinflussen liessen. Deshalb dürfe man ihre Glaubwürdigkeit noch nicht in Frage stellen. Die Beschuldigte B.__