2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil meldeten A.________ und B.________ (nachfolgend die Beschuldigten), beide vertreten durch Rechtsanwalt C.________, mit Schreiben vom 23.3.2016 form- und fristgerecht die vollumfängliche Berufung an (pag. 189). In der form- und fristgerecht begründeten Berufungserklärung vom 3.6.2016 (pag. 221 ff.) erklärte Rechtsanwalt C.________ die vollumfängliche Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil. Er stellte folgende Anträge (pag. 222 f.): 1. In vollständiger Aufhebung des angefochtenen Urteils des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau vom 17. März 2016 (Verfahrens-Nrn.