Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf vier Tage festgesetzt. 4. Zur Bezahlung der Hälfte der auf ihn entfallenden Kosten des ersten oberinstanzlichen Verfahrens von total CHF 4'000.00 (inkl. Auslagen), ausmachend CHF 2‘000.00. 5. Zur Bezahlung der Kosten des zweiten oberinstanzlichen Verfahrens (Neubeurteilung), ausmachend CHF 2‘400.00 (inkl. Kosten Haftverfahren). 34 III.