verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 7 ¾ Jahren. Die Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von insgesamt 156 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 200.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 24. April 2014. 3. Zu einer Busse von CHF 400.00 als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 24. April 2014. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf vier Tage festgesetzt.