___ abgewiesen wurde; 15. für die Behandlung der Zivilklagen keine separaten Verfahrenskosten ausgeschieden wurden; 16. verfügt wurde, dass die beschlagnahmte Waffe Klappmesser, einhändig bedienbar, zur Vernichtung eingezogen wird (Art. 69 StGB); 17. verfügt wurde, dass der beschlagnahmte Pfefferspray zur Vernichtung eingezogen wird (Art. 69 StGB); 18. verfügt wurde, dass folgende Gegenstände nach Rechtskraft des Urteils soweit bestimmbar, den berechtigten Personen zurückgegeben werden, soweit nicht bestimmbar zur Verwertung oder Vernichtung eingezogen werden: - 1 Sonnenbrille RayBan - 1 Sonnenbrille Emporio Armani - 1