2.3. im Februar 2013 beim Breitenrainplatz in Bern, z.N. F.________ (Ziff. A.10.3 AS); 2.4. im März 2013 auf dem Bärenplatz in Bern, z.N. F.________ (Ziff. A.10.4 AS) eingestellt wurde; Ziff. 1 und 2 hiervor ohne Ausrichtung einer Entschädigung und unter Ausscheidung von CHF 500.00 Verfahrenskosten aus dem Vorverfahren und deren Auferlegung an den Kanton Bern; 3. A.________ ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten freigesprochen wurde von der Anschuldigung des Diebstahls, angeblich begangen zwischen dem 19.07.2011 und dem 18.10.2012 in Bern/Nydegg, z.N. einer unbekannten Person (Ziff.