Die Aufenthaltsbewilligung des Beschuldigten ist widerrufen bzw. nicht verlängert worden. Dieser Entscheid ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber eine Beschwerde dagegen erscheint angesichts seiner wiederholten Straffälligkeit wenig aussichtsreich. Zudem besteht offenbar eine familiäre Bindungen zu Personen